03.06.2021

Kaufprozess einer Immobilie in Kroatien für Ausländer

Kaufprozess einer Immobilie in Kroatien für Ausländer

In den letzten Jahren investieren nicht nur Kroaten, sondern auch Ausländer in Immobilien in Kroatien. Viele ausländische Bürger beschließen, Ferienhäuser zu bauen oder Wohnungen an der Adria zu kaufen. Der Grund dafür ist die wachsende Beliebtheit Kroatiens als touristisches Land, in dem viele EU-Bürger, aber auch Touristen aus der ganzen Welt, sich an kroatischen Stränden entspannen oder in dem adriatischen Meer schwimmen. Einige von ihnen haben sich in einen der Orte an der kroatischen Küste verliebt und kommen Jahr für Jahr zurück. Deshalb haben sie sich entschieden, Immobilien zu kaufen. 

Es wird erwartet, dass die Zahl der ausländischen Bürger, die an der kroatischen Küste Immobilien kaufen oder bauen werden, in den nächsten Jahren rasch ansteigen wird. Das Gesetz unterscheidet jedoch zwischen kroatischen und ausländischen Staatsbürgern und daher hängt das tatsächliche Kaufverfahren der Immobilie von der Staatsangehörigkeit des Käufers ab. Darüber hinaus gibt es verschiedene Verfahren und notwendige Dokumente, die ein EU-Bürger und ein Bürger eines Nicht-EU-Landes einholen müssen. 

Als Immobilienkäufer aus dem Ausland müssen Sie beachten, dass dieser Prozess, genauso wie jeder andere bürokratische Prozess, nicht einfach ist. Bevor Sie sich in ein Investmentunternehmen begeben, ist es ratsam, eine gute Vorstellung davon zu haben. Nachfolgend finden Sie Tipps und Informationen, die nützlich sein können, wenn Sie oder jemand in Ihrer Nähe als ausländischer Bürger Immobilien in der Republik Kroatien kaufen möchten. 


Finden Sie heraus, unter welchen Bedingungen ausländische Bürger Immobilienrechte in Kroatien erwerben können 

Der Kauf von Immobilien folgt nicht dem gleichen Verfahren wie der Kauf von Obst und Gemüse auf dem Markt. Da es sich um eine große Investition handelt, ist der Einkaufsprozess nicht einfach und es ist notwendig, der vordefinierten Struktur zu folgen. Als Anleger sollten Sie sich über die Bedingungen informieren, die erfüllt sein müssen, um das Recht auf Eigentum in Kroatien zu erwerben. Bevor Sie in den Prozess einsteigen, ist es wichtig, die zuständigen Institutionen besuchen oder sich mit Personen in Verbindung zu setzen, die mit dem Prozess vertraut sind. Sie können sich an die zuständigen Bezirksämter oder an die Regionalbüros des Justizministeriums wenden. 


Erwerb von Eigentum für EU-Bürger: Verfahren und erforderliche Unterlagen 

EU-Bürger erwerben das Recht auf Immobilienbesitz in Kroatien zu den gleichen Bedingungen wie kroatische Staatsbürger und juristische Personen mit Wohnsitz in Kroatien, mit Ausnahme von Immobilien in ausgeschlossenen Gebieten, dh auf landwirtschaftlichen Flächen und geschützten natürlichen Gebieten, die durch ein Sondergesetz festgelegt sind. 

Das Agrarlandgesetz schreibt vor, dass ausländische Bürgerkeine Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen werden dürfen. Diese Praxis wird seit 2009 angewandt und entspricht dem von der Europäischen Union geförderten Prinzip eines einheitlichen Wirtschaftsmarktes. Der Kauf aller anderen Immobilienarten ist gleich wie für kroatische Staatsbürger, wobei folgende Unterlagen eingeholt werden müssen: 

  1. Grundbuchauszug, bestehend aus einem Vermieter oder einer Volkszählungsliste, einer Regierungs- oder Grundbesitzliste sowie einem Frachtschein oder einer Frachtrechnung
  2. Energieausweis
  3. Bau- und Nuztungserlaubnis für den Neubau

Nach Erhalt der Unterlagen schließen Sie die Anzahlung und die Zahlung der Kaution ab (wenn Sie mit dem Verkäufer einverstanden sind), wie den Kaufvertrag und tragen das Eigentum in das Grundbuch ein. Für die Registrierung des Eigentumsrechts beim Kaufvertrag müssen Sie einen Antrag auf Registrierung, eine bestätigte Verkaufserklärung des Verkäufers (falls dies nicht ein Bestandteil des Vertrags ist oder die nicht im Registrierungsantrag enthalten ist), einen Nachweis der Staatsbürgerschaft des Käufers (Wohnsitz, Personalausweis oder Reisepass) einholen und eine Gerichtsgebühr von 250 kn (dh Nachweis der Befreiung von der Gerichtsgebühr) bezahlen. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erlangung der nötigen Voraussetzungen einen Antrag auf Eintragung der Eigentumsrechte stellen, so dass Sie keine Fünf-Wege-Gebühr zahlen müssen. Mehr über das für EU-Bürger geltende Verfahren zum Kauf von Immobilien für kroatische Staatsbürger und EU-Bürger finden Sie hier. 


Erwerb von Eigentum für Bürger außerhalb der EU: Verfahren und erforderliche Unterlagen 

Der Kauf von Immobilien für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU ist komplexer als der Kauf von Immobilien für Bürger aus Kroatien und der EU. Komplexität bezieht sich in erster Linie auf die Menge der erforderlichen Unterlagen und die von dem Justizministerium erteilter Einwilligung. Um die Zustimmung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung derselben stellen, wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit dem das Recht auf Eigentum an Immobilien in Kroatien gegenseitig erworben wird. Zusätzlich zum schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • Die Rechtsgrundlage für den Erwerb von Eigentum in Form eines Kauf- oder Geschenkvertrages, Wartungsvertrages usw.
  • Eigentumsnachweis des Verkäufers der betreffenden Immobilie in Bezug auf den Grundbuchauszug; nicht älter als sechs Monate
  • Bescheinigung der für Stadtplanung und Raumplanung zuständigen Behörde nach Ort, an dem sich die Immobilie befindet
  • Bescheinigung des rechtlichen Status der Immobilie, aus der hervorgeht, ob sich die Immobilie innerhalb der Grenzen des Bebauungsgebiets befindet, das im Bebauungsplan vorgesehen ist
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Passes), wenn der Käufer eine natürliche Person ist oder Nachweis des Status einer juristischen Person (Auszug aus dem Gerichtsregister), wenn der Kunde eine juristische Person ist
  • Vollmacht in Original oder beglaubigter Abschrift, falls der Kunde durch den Bevollmächtigten vertreten wird
  • Wenn Sie sich im Ausland befinden und keinen Stellvertreter beantragt haben, (suvišno je) müssen Sie eine Person benennen, die befugt ist, eine Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien zu erhalten.

Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, werden Sie von den zuständigen Mitarbeitern des Justizministeriums während des Verfahrens kontaktiert. Neben der Einreichung von Unterlagen müssen auch Verwaltungsgebühren in Höhe von 35 HRK (für die Einreichung des Antrags), 70 HRK (für den Erwerb von Immobilien) und 15 HRK (für jeden möglichen Zusatz) entrichtet werden. Das oben Genannte gilt, wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das auf der Liste der Länder aufgeführt ist, mit denen das Eigentumsrecht in Kroatien in gegenseitigem Eigentum steht. Andernfalls können Sie sich erst dann als Eigentümer registrieren, wenn eine solche Reziprozität vorliegt. Eine aktualisierte Liste der Länder, mit denen keine Gegenseitigkeit mit der Republik Kroatien besteht, ist hier zu finden. 

Alle Ausländer, die bereits ein Unternehmen in Kroatien haben, sind von diesem Verfahren befreit und benötigen keine Genehmigung des Justizministeriums. 


Zahlung der Immobilienumsatzsteuer 

Jeder, der eine Immobilie kauft oder erbt, ist auch ein Immobiliensteuerzahler. Der Steuersatz beträgt drei Prozent des Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs und Sie sind verpflichtet, den Steuerbetrag innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung der Steuervergütung zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2017 wird die Immobiliensteuer von Notaren, Gerichten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts in seinem Zuständigkeitsbereich gemeldet. Den Steuerbescheid bekommen nur die Steuerpflichtigen, die die Grundsteuer zahlen müssen. Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen von Bürgern gehören, sind Sie von der Immobiliensteuer befreit: 

  • Personen, die im Zuge der Rückführung von Immobilien und der Beschlagnahme von Immobilien, Immobilien erwerben
  • Flüchtlinge, die Immobilien erwerben, indem sie ihre Immobilien im Ausland ersetzen
  • Geschützte Mieter, die ein Wohngebäude oder eine Wohnung kaufen, in der sie aufgrund eines Mietvertrages wohnen
  • Bürger, die ein Wohngebäude oder eine Wohnung (einschließlich Grundstück) mit Nutzungsrecht oder mit Zustimmung des Mieters des Mietrechts gemäß den Bestimmungen kaufen, die den Verkauf von Wohnungen regeln, in denen ein Nutzungsrecht besteht.
  • Geschützte Mieter, die ein Wohngebäude oder eine Wohnung kaufen, in der sie aufgrund eines Mietvertrages wohnen
  • Personen, die Immobilien gemäß den Vorschriften für die Umwandlung von sozialem Eigentum in andere Eigentumsformen erwerben
  • Ehepaare, außereheliche Partner, formelle und informelle Lebenspartner, Nachkommen und Vorfahren sowie Adoptiveltern, die in einer Beziehung mit dem Unterstützungsempfänger stehen und Immobilien auf der Grundlage eines lebenslangen Abkommens oder aufgrund eines Überlebensvertrages erhalten
  • Personen, die durch Veräußerung von Miteigentum oder einem Miteigentumsanteil unabhängig von den Verhältnissen vor und nach der Auflösung des Miteigentums oder der Aufteilung des Miteigentums besondere Teile davon und dieses Grundstück erwerben.

Im Falle der Erbschaft oder der Vermittlung von Immobilien sind Sie auch von der Immobilienumsatzsteuer befreit, wenn Sie Mitglied einer der folgenden Gruppen sind: 

  • Ehepartner, außereheliche, formelle und informelle Lebenspartner, Nachkommen und Vorfahren, die eine aufrechte Linie bilden, sowie Anhänger und Adoptierende, die in dieser Beziehung mit dem Verstorbenen oder Begabten stehen
  • Juristische und natürliche Personen, an die die Republik Kroatien oder die lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten spenden, dh Immobilien ohne Entschädigung für Schäden oder andere Gründe im Zusammenhang mit dem Heimatkrieg
  • Ehemalige Ehepartner, ehemalige außereheliche Partner und ehemalige formelle und informelle Lebenspartner bei der Regulierung ihrer Eigentumsverhältnisse.


Erleichtern Sie den Kauf von Immobilien 

Unabhängig davon, ob Sie ein kroatischer oder ausländischer Staatsbürger sind, ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie auch bewusst sind, dass es auch Verwaltungsverfahren gibt, die Sie viel Zeit, Geld und Nerven kosten können. Um den Ärger zu verkürzen und einen langwierigen bürokratischen Kampf zu vermeiden, können Sie sich an Immobilienmakler oder Immobilienagenturen wenden. Immobilienmakler können den gesamten Prozess des Kaufs von Immobilien für Sie erledigen, ab der Suche nach einer idealen Immobilie, Verhandlungen mit dem Verkäufer und Beschaffung von erforderlichen Unterlagen bis zum Erwerb und der Registrierung des erworbenen Eigentums. Ihre Experten sind mit dem Kauf von Immobilien sowohl für Bürger aus Kroatien und der EU als auch für Drittstaatsangehörige bestens vertraut. Aufgrund ihrer Beständigkeit und ihrer langen Erfahrung werden sie den Prozess für Sie viel einfacher und schneller abschließen. Sie können sich jederzeit an sie wenden, um zusätzliche Hilfe und Ratschläge zu erhalten, die sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile eines Immobilienagentur.